Heilmittelverordnung

Der Hausarzt macht auf einer Heilmittelverordnung Angaben über die Diagnose und nachfolgende Leitsymptome. Außerdem steht auf der Verordnung, wie oft der Patient zu der Logopädie gehen sollte. Die Kosten die hierfür entstehen, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse. Erst ab dem 18. Lebensjahr muss der Versicherungsnehmer einen Eigenanteil von 10% der Gesamtkosten und zusätzlich 10€ pro Rezept zahlen.

Damit Sie einen kurzen Überblick davon bekommen, was eine
Heilmittelverordnung alles beinhalten muss, haben Sie hier einen kurzen Überblick.

• Grundinformationen über den Patienten
• Name, Straße ect.